Allgemeine Informationen und Ausbauwünsche

Termine

Baubeginn: voraussichtlich Frühling 2021
Bezug: voraussichtlich Winter 2022

Wissenswertes | Kaufabwicklung

1. 5% Anzahlung des Kaufpreises bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung
2. 1/3 Teilzahlung bei Beurkundung des Kaufvertrages (./. Anzahlung von 5%)
3. 1/3 Teilzahlung bei Rohbauvollendung
4. 1/3 Restteilzahlung bei Bezug der Wohnung

Bei Abschluss des Kaufvertrages und notarieller Verschreibung ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer schweizerischen Bank dem Verkäufer abzugeben.

Kaufpreis

Die Finanzierung der Kaufobjekte kann durch die Käuferschaft frei gewählt werden. Die Objekte werden pfandfrei abgetreten. Die Preise verstehen sich als Festpreise für die schlüsselfertige Wohnung inklusive Anteil an den Gemeinschaftsanlagen.
Im Kaufpreis der Wohnungen inbegriffen sind Grundstückerschliessung, Vermessungskosten, Bewilligungsgebühren
für das Gebäude, vollständige Hauserschliessung inklusive Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrizität und Kabel-TV im Rahmen des Baubeschriebs. Sämtliche Rohbau-, Ausbau-,
Installations- und Umgebungsarbeiten gemäss Baubeschrieb sowie sämtliche Transportkosten. Alle von den zuständigen Instanzen wie Versicherungsamt, Feuerpolizei, Zivilschutzamt vorgeschriebenen Vorkehrungen und Installationen. Alle Honorare für die Erstellung des Bauwerkes im Rahmen des Baubeschriebs.
Die Innenaustattungen und die Umgebung sind in den Plänen und im Baubeschrieb des Architekten definiert.
Die Notariats- und Grundbuchkosten werden je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer übernommen. Eine allfällige Grundstücksgewinnsteuer und die Maklergebühr hat die Verkäuferin zu bezahlen.

Vorbehalte

Aus technischen oder gestalterischen Gründen und soweit das Bauwerk in keiner Art und Weise verschlechtert wird, kann der Architekt Änderungen gegenüber dem vorliegenden Bau- und Raumbeschrieb vornehmen. Unwesentliche Änderungen, Ergänzungen, Massdifferenzen, Haarrisse und dergleichen berechtigen zu keinerlei Kaufpreisminderung und/oder direkten bzw. indirekten Nachforderungen durch den Käufer. Vorbehalten bleiben Änderungen im Rahmen von Auflagen oder Änderungen aus der Baubewilligung sowie konstruktive und technische Änderungen während der Ausführung, sofern damit keine Qualitätseinbussen verbunden sind. Die Visualisierungen sind unverbindliche Bilddarstellungen, die von der definitiven Ausführung abweichen können. Für die Ausführung sind die Werkpläne des Architekten verbindlich. Diese können jederzeit durch die Käuferschaft eingesehen werden.

Käuferwünsche

Individuelle Käuferwünsche werden gerne entgegengenommen. Ausgehend vom Standardgrundriss und Baubeschrieb werden Änderungswünsche vorgängig bereinigt und die Mehr- und Minderkosten inkl. Planungskostenzuschlag von 15% pauschal berechnet.

Planung

BSS Architekten AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@bss-architekten.ch
+41 41 819 37 77

Realisierung

Generalunternehmung Plus AG
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@gu-plus.ch
+41 41 811 37 37

Verkauf

Immplus AG Schwyz
Palais Friedberg
Herrengasse 42
6430 Schwyz
mail@immplus.ch
+41 41 811 88 88

Investor

Storchen ASA AG
c/o BSS Unternehmungen AG
Herrengasse 42
6430 Schwyz

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